Was ist Arbeitslosengeld I?
Das Arbeitslosengeld I (ALG 1) ist eine Versicherungsleistung der Bundesagentur für Arbeit. Es wird an Arbeitnehmer gezahlt, die ihre Beschäftigung verloren haben und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Im Gegensatz zum Bürgergeld (früher ALG II) ist es keine Sozialleistung, sondern eine Lohnersatzleistung.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?
Das ALG 1 beträgt 60% des pauschalierten Nettogehalts. Wer mindestens ein Kind hat und Kindergeld bezieht, erhält den erhöhten Leistungssatz von 67%.
Die Berechnung basiert auf dem durchschnittlichen Bruttogehalt der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit. Dabei gilt dieBeitragsbemessungsgrenze (2024: 7.550€ monatlich West, 7.450€ Ost) als Obergrenze.
Bezugsdauer nach Alter
Die Anspruchsdauer hängt vom Alter und der vorherigen Beitragszeit ab. Grundregel: Für je 2 Monate Beitragszeit gibt es 1 Monat ALG 1.
Maximale Bezugsdauer: Unter 50 Jahre: max. 12 Monate. Ab 50 Jahre: max. 15 Monate (bei 30 Monaten Beitragszeit). Ab 55 Jahre: max. 18 Monate (bei 36 Monaten). Ab 58 Jahre: max. 24 Monate (bei 48 Monaten).
Voraussetzungen für ALG 1
Um Arbeitslosengeld zu erhalten, musst du arbeitslos sein, dich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben und die Anwartschaftszeit erfüllen: In den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt.
Wichtig: Melde dich spätestens 3 Monate vor Ende deines Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend. Bei kurzfristiger Kündigung: innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis.
Sperrzeit vermeiden
Eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen droht, wenn du selbst kündigst, einen Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund unterschreibst, oder durch eigenes Verhalten die Kündigung verursacht hast.
Ausnahmen: Keine Sperrzeit bei betriebsbedingter Kündigung mit Abfindungsangebot nach §1a KSchG, bei Umzug zum Partner, oder wenn die Kündigung aus gesundheitlichen Gründen erfolgte.
Nebenverdienst während ALG 1
Du darfst bis zu 165€ monatlich hinzuverdienen, ohne dass dein ALG gekürzt wird. Alles darüber wird vollständig angerechnet. Die Arbeitszeit darf 15 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
Hinweis
Die berechneten Werte sind Schätzungen zur Orientierung. Die tatsächliche Höhe kann durch Faktoren wie Steuerklasse, Kirchensteuer und Sonderzahlungen abweichen. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deine zuständige Agentur für Arbeit.