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Bußgeld Rechner 2024

Berechne Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für Verkehrsverstöße. Aktueller Bußgeldkatalog 2024 für Deutschland.

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11-15 km/h zu schnell

50€

Punkte in Flensburg

0

Fahrverbot

-

ℹ️ Hinweise

  • • Bußgelder nach aktuellem Bußgeldkatalog 2024
  • • 3% Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsmessungen bereits berücksichtigen
  • • Bei Straftaten (ab 1,1‰, Gefährdung) drohen zusätzlich Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
  • • Angaben ohne Gewähr - im Zweifelsfall Anwalt konsultieren

Bußgeldkatalog 2024 – Aktuelle Strafen

Der Bußgeldkatalog regelt die Strafen für Verkehrsverstöße in Deutschland. Seit der Reform 2021 wurden viele Bußgelder deutlich erhöht. Unser Rechner zeigt Ihnen auf Basis des aktuellen Katalogs, welche Konsequenzen bei verschiedenen Verstößen drohen.

Geschwindigkeitsüberschreitung

Zu schnell fahren ist der häufigste Verkehrsverstoß. Die Strafen richten sich nach der Höhe der Überschreitung und ob innerorts oder außerorts:

Innerorts (50er-Zone)

  • Bis 10 km/h zu schnell: 30 €
  • 11-15 km/h: 50 €
  • 16-20 km/h: 70 €
  • 21-25 km/h: 115 €, 1 Punkt
  • 26-30 km/h: 180 €, 1 Punkt
  • 31-40 km/h: 260 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 41-50 km/h: 400 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Über 50 km/h: 560-800 €, 2 Punkte, 2-3 Monate Fahrverbot

Außerorts (Landstraße, Autobahn)

  • Bis 10 km/h: 20 €
  • 11-15 km/h: 40 €
  • 16-20 km/h: 60 €
  • 21-25 km/h: 100 €, 1 Punkt
  • 26-30 km/h: 150 €, 1 Punkt
  • 31-40 km/h: 200 €, 1 Punkt
  • 41-50 km/h: 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Über 50 km/h: 480-700 €, 2 Punkte, 2-3 Monate Fahrverbot

Rotlichtverstoß

Das Überfahren einer roten Ampel wird streng bestraft. Entscheidend ist, wie lange die Ampel bereits rot war:

  • Unter 1 Sekunde: 90 €, 1 Punkt
  • Über 1 Sekunde: 200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Mit Gefährdung: 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Mit Sachbeschädigung: 360 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Abstandsverstoß

Der Sicherheitsabstand muss mindestens dem halben Tachowert in Metern entsprechen. Bei 100 km/h also mindestens 50 Meter. Verstöße werden gemessen als Bruchteil des erforderlichen Abstands:

  • Weniger als 5/10 des Abstands bei über 130 km/h: 100-320 €
  • Weniger als 3/10 des Abstands bei über 130 km/h: 320-400 €, 2 Punkte, bis 3 Monate Fahrverbot

Handy am Steuer

Die Nutzung eines Handys während der Fahrt ist verboten und wird seit 2017 härter bestraft:

  • Erstverstoß: 100 €, 1 Punkt
  • Mit Gefährdung: 150 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Mit Sachbeschädigung: 200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Radfahrer: 55 €

Alkohol und Drogen

Trunkenheit am Steuer ist kein Kavaliersdelikt und kann eine Straftat sein:

  • 0,5-1,09 Promille (Erstverstoß): 500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 0,5-1,09 Promille (Zweitverstoß): 1.000 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • Ab 1,1 Promille: Straftat, Führerscheinentzug, MPU
  • Drogenfahrt: 500-1.500 €, 2 Punkte, 1-3 Monate Fahrverbot

Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21-Jährige gilt die 0,0-Promille-Grenze. Verstöße: 250 €, 1 Punkt, Probezeitverlängerung.

Punkte in Flensburg

Das Fahreignungsregister in Flensburg erfasst Verkehrsverstöße mit einem Punktesystem:

  • 1-3 Punkte: Vormerkung
  • 4-5 Punkte: Ermahnung
  • 6-7 Punkte: Verwarnung
  • 8 Punkte: Führerscheinentzug

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Toleranz wird abgezogen?

Bei der Geschwindigkeitsmessung wird eine Messtoleranz abgezogen: Bei unter 100 km/h sind es 3 km/h, darüber 3% des Messwertes. Bei Nachfahren durch Polizei ohne geeichtes Gerät sogar 20%.

Kann ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?

Ja, innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung können Sie Einspruch einlegen. Gründe können Messfehler, falsche Identifizierung oder Formfehler sein. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann die Erfolgsaussichten einschätzen.

Was passiert bei einem Fahrverbot?

Bei einem Fahrverbot müssen Sie Ihren Führerschein für 1-3 Monate abgeben. Anders als beim Führerscheinentzug erhalten Sie ihn automatisch zurück. Berufstätige können oft einen Aufschub von bis zu 4 Monaten beantragen.

Muss ich als Halter den Fahrer nennen?

Als Fahrzeughalter sind Sie nicht verpflichtet, den Fahrer zu benennen. Allerdings kann Ihnen dann ein Fahrtenbuch auferlegt werden, was langfristig aufwendiger ist.

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