Wintergarten Kosten im Überblick
Die Kosten für einen Wintergarten variieren stark je nach Bauart, Größe und Ausstattung. Ein einfacher Kaltwintergarten beginnt bei etwa 400 € pro Quadratmeter, während ein hochwertigerWarmwintergarten bis zu 2.500 € pro m² kosten kann.
Für einen durchschnittlichen Wintergarten mit 20 m² sollten Sie mit Gesamtkosten zwischen 15.000 € und 50.000 € rechnen – je nachdem, ob Sie einen einfachen Kaltwintergarten oder einen vollwertigen Wohnraum mit Heizung und hochwertiger Ausstattung wünschen.
Kaltwintergarten vs. Warmwintergarten
Der Kaltwintergarten ist die günstigere Variante. Er ist nicht beheizt und verfügt über eine einfache Verglasung. Im Winter kann es hier sehr kalt werden, weshalb er hauptsächlich von Frühjahr bis Herbst genutzt wird. Ideal als Überwinterungsquartier für Pflanzen oder als geschützter Außenbereich.
Der Warmwintergarten ist ein vollwertiger Wohnraum, der ganzjährig genutzt werden kann. Er benötigt eine gute Wärmedämmung, mindestens 2-fach (besser 3-fach) Verglasung und eine Heizung. Dafür erweitert er Ihre Wohnfläche und kann als zusätzliches Wohn- oder Esszimmer dienen.
Materialien und ihre Eigenschaften
Aluminium ist das beliebteste Material: pflegeleicht, langlebig und in vielen Farben erhältlich. Kunststoffist die günstigste Option, aber weniger stabil. Holzbietet eine warme Optik, benötigt aber regelmäßige Pflege.Holz-Aluminium kombiniert die Vorteile beider Materialien – Holz innen, Alu außen.
Bei der Verglasung ist 2-fach-Verglasung der Standard für Kaltwintergärten. Für Warmwintergärten empfiehlt sich 3-fach-Verglasung mit einem U-Wert unter 1,0 W/(m²K), um Heizkosten zu sparen und die Anforderungen der EnEV zu erfüllen.
Wichtige Zusatzkosten
Planen Sie unbedingt ein Fundament ein – ohne stabile Basis kein stabiler Wintergarten. Eine Beschattung ist fast unverzichtbar, da sich ein Glasanbau im Sommer stark aufheizt. Markisen oder Rollos kosten etwa 100-200 € pro m².
Die Baugenehmigung ist in den meisten Fällen Pflicht. Kalkulieren Sie mit 500-1.500 € für Antrag und eventuell erforderliche Statikberechnungen. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Gemeinde über die Vorschriften.