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Kapitalertragsteuer Rechner

Berechne die Steuern auf deine Kapitalerträge – Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Mit Sparerpauschbetrag, Soli und Kirchensteuer.

Zinsen, Dividenden, Kursgewinne etc.

Falls Sie bei anderen Banken bereits Freibetrag nutzen

💡 Hinweis:

Die Berechnung basiert auf dem Sparerpauschbetrag 2023/2024 (1.000 € / 2.000 €). Für die Nutzung muss ein Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank vorliegen.

Was ist die Kapitalertragsteuer?

Die Kapitalertragsteuer (auch Abgeltungssteuer genannt) ist eine pauschale Steuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sie gilt für Zinsen auf Sparkonten und Anleihen, Dividenden aus Aktien und Fonds, Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren sowie Erträge aus Zertifikaten und anderen Finanzprodukten.

Der große Vorteil der Abgeltungssteuer: Mit dem pauschalen Steuersatz von 25% ist die Steuerpflicht „abgegolten" – unabhängig davon, wie hoch dein persönlicher Einkommensteuersatz ist. Die Bank führt die Steuer direkt an das Finanzamt ab.

Die Steuerberechnung im Detail

Kapitalertragsteuer: 25% auf die Kapitalerträge nach Abzug des Sparerpauschbetrags. Solidaritätszuschlag: 5,5% auf die Kapitalertragsteuer (entspricht 1,375% vom Ertrag). Kirchensteuer:8% (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9% (restliche Bundesländer) auf die Kapitalertragsteuer, falls kirchensteuerpflichtig.

Die Gesamtbelastung beträgt damit: 26,375% ohne Kirchensteuer,27,82% mit 8% Kirchensteuer (BY, BW), oder 27,99%mit 9% Kirchensteuer.

Der Sparerpauschbetrag

Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag sind steuerfrei. Seit 2023 beträgt dieser 1.000€ für Einzelpersonen und 2.000€ für zusammen veranlagte Ehepaare. Bei der alten Regelung (bis 2022) lag der Freibetrag bei 801€ bzw. 1.602€.

Wichtig: Der Sparerpauschbetrag wird nicht automatisch berücksichtigt. Du musst bei deiner Bank einen Freistellungsauftrageinreichen. Bei mehreren Banken kannst du den Freibetrag aufteilen. Alternativ kannst du eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen, wenn dein Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.

Günstigerprüfung: Wann sich die Steuererklärung lohnt

Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25%, kannst du dieGünstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt prüft dann, ob eine Besteuerung mit deinem individuellen Steuersatz günstiger wäre, und erstattet ggf. zu viel gezahlte Steuer.

Die Günstigerprüfung lohnt sich vor allem für Rentner, Studenten, Geringverdiener und Personen in Elternzeit – also alle mit niedrigem zu versteuerndem Einkommen.

Verlustverrechnung

Verluste aus Kapitalanlagen können mit Gewinnen verrechnet werden. Dabei gilt: Aktienverluste dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden (separater Verlustverrechnungstopf). Andere Verluste(z.B. aus Fonds oder Anleihen) können mit allen Kapitalerträgen verrechnet werden.

Die Bank führt diese Verrechnung automatisch durch. Hast du Konten bei mehreren Banken, kannst du eine Verlustbescheinigung anfordern und die Verrechnung über die Steuererklärung vornehmen.

Besonderheiten bei Aktien und ETFs

Aktien: Kursgewinne sind voll steuerpflichtig, wenn die Aktie nach 2008 gekauft wurde. Dividenden unterliegen ebenfalls der Abgeltungssteuer. Bei ausländischen Aktien wird oft Quellensteuer im Ausland einbehalten, die auf die deutsche Steuer angerechnet werden kann.

ETFs: Seit 2018 gilt die Teilfreistellung. Bei Aktien-ETFs sind 30% der Erträge steuerfrei, bei Mischfonds 15%. Das soll die Doppelbesteuerung auf Fondsebene ausgleichen.

Wichtiger Hinweis

Dieser Rechner dient zur Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Die tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen. Bei komplexen Fällen wie ausländischen Erträgen, Verlustverrechnung oder der Günstigerprüfung empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater.

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