Kindergeld 2025: Alle wichtigen Informationen
Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung zur Förderung von Familien in Deutschland. Seit Januar 2025 beträgt das Kindergeld einheitlich 255 Euro pro Kind und Monat – unabhängig von der Anzahl der Kinder. Die frühere Staffelung, bei der ab dem dritten Kind mehr gezahlt wurde, gibt es nicht mehr.
Anspruch auf Kindergeld haben alle Eltern, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Das Kind muss seinen Wohnsitz in Deutschland, einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz haben. Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt.
Voraussetzungen und Altersgrenzen
Kindergeld wird grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Darüber hinaus besteht unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 25. Geburtstag Anspruch: wenn das Kind sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet, ein Studium absolviert, einen Freiwilligendienst leistet oder sich in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet (maximal 4 Monate).
Für arbeitsuchende Kinder ohne Beschäftigung wird Kindergeld bis zum 21. Geburtstag gezahlt, sofern sie bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sind. Kinder mit Behinderung können zeitlich unbegrenzt Kindergeld erhalten, wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist und sie sich nicht selbst unterhalten können.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Eltern können entweder Kindergeld erhalten oder den Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer nutzen – beides gleichzeitig ist nicht möglich. Das Finanzamt führt bei der Steuererklärung automatisch eine Günstigerprüfung durch und wendet die für Sie vorteilhaftere Variante an.
In der Regel profitieren Familien mit höherem Einkommen eher vom Kinderfreibetrag, während bei mittleren und niedrigen Einkommen das Kindergeld günstiger ist. Der Kinderfreibetrag beträgt 2025 insgesamt 9.312 Euro pro Kind (6.612 Euro Freibetrag plus 2.700 Euro Betreuungsfreibetrag).
Antragstellung und Auszahlung
Der Kindergeldantrag wird bei der zuständigen Familienkasse gestellt. Dies kann online über das Portal der Familienkasse, per Post oder persönlich erfolgen. Für die Antragstellung benötigen Sie die Steuer-Identifikationsnummern von Antragsteller und Kind sowie Geburtsurkunde des Kindes.
Die Auszahlung erfolgt monatlich und richtet sich nach der Endziffer Ihrer Kindergeldnummer. Die genauen Auszahlungstermine werden von der Familienkasse veröffentlicht. Bei Änderungen wie Volljährigkeit, Ausbildungsbeginn oder -ende müssen Sie die Familienkasse informieren.