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Schwangerschaftsrechner

Geburtstermin und Schwangerschaftswoche berechnen

Geburtstermin berechnen

Standard: 28 Tage (21-35 Tage normal)

ℹ️ Gut zu wissen

SSW-Zählung: Die Schwangerschaftswochen werden ab dem ersten Tag der letzten Periode gezählt, nicht ab der Befruchtung. Daher ist man in den ersten zwei Wochen der SSW noch gar nicht schwanger.

Geburtstermin: Nur etwa 4% der Babys kommen am errechneten Termin zur Welt. Die meisten werden in einem Zeitfenster von 2 Wochen vor bis 2 Wochen nach dem Termin geboren.

Mutterschutz: In Deutschland beginnt der Mutterschutz 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten).

Hinweis: Der errechnete Geburtstermin ist ein Schätzwert. Der genaue Termin wird durch Ihren Frauenarzt/Ihre Frauenärztin mittels Ultraschall bestimmt und kann von dieser Berechnung abweichen.

Wie wird der Geburtstermin berechnet?

Der Geburtstermin wird mit der Naegele-Regel berechnet: Vom ersten Tag der letzten Periode werden 7 Tage addiert und 3 Monate subtrahiert. Bei einem Zyklus von 28 Tagen entspricht das einer Schwangerschaftsdauer von 280 Tagen oder 40 Wochen. Bei abweichender Zykluslänge wird der Termin entsprechend angepasst.

Was bedeutet SSW?

SSW steht für Schwangerschaftswoche. Die Zählung beginnt am ersten Tag der letzten Menstruation – also etwa zwei Wochen vor der eigentlichen Befruchtung. Eine Angabe wie "SSW 12+3" bedeutet: 12 vollendete Wochen und 3 Tage schwanger. Diese Zählweise ist medizinischer Standard.

Die drei Trimester im Überblick

Die Schwangerschaft wird in drei Trimester unterteilt: Das erste Trimester (SSW 1-12) ist geprägt von der Organentwicklung des Embryos. Viele Frauen erleben Übelkeit und Müdigkeit. Im zweiten Trimester (SSW 13-27) wächst das Baby stark, die ersten Bewegungen werden spürbar und das Geschlecht erkennbar. Im dritten Trimester (SSW 28-40) bereitet sich der Körper auf die Geburt vor, das Baby nimmt an Gewicht zu und dreht sich in Geburtsposition.

Mutterschutz in Deutschland

Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Nach der Geburt gilt ein Beschäftigungsverbot von 8 Wochen, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen. Während dieser Zeit erhalten Sie Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Die Elternzeit kann im Anschluss genommen werden.

Wichtige Vorsorgeuntersuchungen

Im Mutterpass werden alle Vorsorgeuntersuchungen dokumentiert. In den ersten Monaten erfolgen Termine alle 4 Wochen, später häufiger. Drei große Ultraschalluntersuchungen sind Standard: um SSW 9-12, SSW 19-22 und SSW 29-32. Zusätzliche Tests wie NIPT oder Nackenfaltenmessung sind optional.

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