Gesetzlicher Urlaubsanspruch in Deutschland
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) garantiert jedem Arbeitnehmer einen Mindesturlaub von 24 Werktagen pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche. Bei der üblichen 5-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen. Dieser gesetzliche Mindestanspruch kann durch Arbeits- oder Tarifvertrag erhöht, aber nicht unterschritten werden.
In der Praxis gewähren viele Arbeitgeber mehr: 28-30 Urlaubstage sind üblich. Zusätzlich gibt es oft Sonderurlaub für besondere Anlässe wie Hochzeit, Geburt oder Umzug.
Anteiliger Urlaub bei Ein- oder Austritt
Wer nicht das ganze Jahr beschäftigt ist, hat anteiligen Urlaubsanspruch. Die Formel: Jahresurlaub ÷ 12 × Beschäftigungsmonate. Angebrochene Monate zählen ab dem 15. des Monats als voller Monat.
Wichtig: In der ersten Jahreshälfte entsteht nur ein Teilanspruch. Ab der zweiten Jahreshälfte (nach dem 30. Juni) besteht der volle Jahresurlaub, sofern man mindestens 6 Monate im Unternehmen war (sogenannte Wartezeit).
Urlaubsanspruch bei Teilzeit
Teilzeitbeschäftigte haben den gleichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitkräfte – nur die Anzahl der Tage wird an die Arbeitstage angepasst. Wer an 3 statt 5 Tagen pro Woche arbeitet, erhält bei 30 Tagen Vollzeit-Urlaub: 30 × (3/5) = 18 Urlaubstage.
Das klingt nach weniger, ist aber gleich viel Freizeit: 18 Tage bei 3-Tage-Woche = 6 Wochen Urlaub. 30 Tage bei 5-Tage-Woche = ebenfalls 6 Wochen Urlaub.
Resturlaub bei Kündigung
Bei Kündigung muss der Resturlaub gewährt oder abgegolten werden. Scheidet man in der ersten Jahreshälfte aus, besteht nur anteiliger Anspruch. Nach dem 30. Juni hat man den vollen Jahresanspruch, abzüglich bereits genommenem Urlaub. Hat man mehr Urlaub genommen als anteilig zusteht, kann der Arbeitgeber diesen zurückfordern.
Disclaimer
Dieser Rechner liefert Orientierungswerte nach dem Bundesurlaubsgesetz. Arbeitsverträge, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können abweichende Regelungen enthalten. Bei Streitigkeiten ist eine Rechtsberatung empfehlenswert.